Die Neuregelungen werden zum 01.01.2020 und im Laufe des nächsten Jahres im Bereich Gesundheit, Alterssicherung und Arbeitsmarkt Änderungen in Kraft treten.
Zu den Änderungen und neuen Regeln zählen u. a.:
Bereich Gesundheit und Rentenversicherung:
- Anhebung des paritätischen von Versicherten und Arbeitgebern zu tragenden durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 %.
- Schaffung von Terminservicestellen für Patientinnen und Patienten.
- Schrittweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen.
- Vergütung der Kosten für Leiharbeit im Krankenhaus nur noch bis zur Höhe des Tariflohns.
- Reform der Ausbildungen der Pflegeberufe.
- Organisatorische Lösung der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen.
- Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 159 € bei Betriebsrenten.
- Anhebung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in einem Schritt auf 65 Jahre und 9 Monate.
Bereich Arbeitsmarkt:
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 % mittels Rechtsverordnung abgesenkt.
- Der Insolvenzgeldumlagesatz für 2020 beträgt weiterhin 0,06 %.
- Die Erweiterung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld von derzeit 24 auf 30 Monate tritt in Kraft (war im Qualifizierungschancengesetz geregelt).
- Die Sonderregelung zum Eingliederungszuschuss für Ältere wird um vier Jahre bis Ende 2023 verlängert.
- Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt in Kraft.
- Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes – BTHG – tritt in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe.
- Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlässt, tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung in Kraft.
- Zum 1. Februar 2020 wird die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Arbeit aufnehmen, mit der Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner erhalten.
- Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.
Eine Übersicht für die jeweiligen Bereiche steht Mitgliedern von grosshandel-bw im Mitgliederbereich als Download zur Verfügung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.