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Aktualisierte Unterlagen zum Kurzarbeitergeld

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Rouven Hengen

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben ihre Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden (vgl. Bundesgesetzblatt). grosshandel-bw berichtete darüber.  Vor diesem Hintergrund hat die Bundesagentur für Arbeit folgende fachliche Weisung veröffentlicht: Weisung 202203012 vom 25. März 2022 – „Verlängerung von Sonderregelungen durch Änderung des § 421c SGB III“.

Darüber hinaus wurden die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat zudem ihre FAQ überarbeitet. Sie finden die FAQ-Kurzarbeit der BDA hier. Die Version mit den gelb markierten Änderungen finden Mitglieder von grosshandel-bw nachstehend oder im Downloadbereich.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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