Zum 1. Januar 2024 übernimmt das Unternehmen aus Stuttgart-Vaihingen mit 75 Prozent die Mehrheit der Firmenanteile der mein solar strom GmbH aus Bruchsal.
Zum 1. Januar 2024 übernimmt das Unternehmen aus Stuttgart-Vaihingen mit 75 Prozent die Mehrheit der Firmenanteile der mein solar strom GmbH aus Bruchsal.
Das Bundekabinett hat am 15. November 2023 die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen. Sie wurde am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die gesamtwirtschaftliche, konjunkturelle Schwäche macht sich in den Großhandelsumsätzen immer deutlicher bemerkbar. Nach dem zweiten Quartal schließt auch das dritte Quartal 2023 mit einem Umsatzrückgang ab.
China hat die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis zu 15 Tagen für Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Malaysia überraschend aufgehoben.
Die Bevölkerung altert, immer mehr Unternehmen können offene Stellen nicht besetzen. Viele Betriebe hoffen auf qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland, aber auch hierzulande schlummert noch ungenutztes Potenzial.
Das neue Portal „Leando“ dient als zentrale Anlaufstelle, um das Ausbildungs- und Prüfungspersonal mit allen relevanten und qualitätsgesicherten Informationen rund um die tägliche Ausbildungspraxis und das Prüfungswesen zu versorgen.
Ab 18. November 2023 greift die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“: niedrigere Gehaltsschwelle für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen können in anderen Branchen arbeiten.
Um sich vor Attacken geopolitischer Widersacher zu schützen, entwickeln die USA, die G7, die Europäische Union sowie die Bundesrepublik Strategien und Gesetze, die der eigenen Wirtschaftssicherheit dienen sollen.
Nicht immer ist die heimliche Überwachung zulässig und verhältnismäßig. In welcher Höhe drohen dem Arbeitgeber Schadenersatzansprüche?
Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen mit einer Größe von 51 bis 249 Mitarbeitern eine Meldeplattform bereithalten.
Die Überwachung der Arbeitsgeschwindigkeit von Mitarbeitern mittels einer Software kann im Einzelfall wirksam sein.
Weihnachten steht vor der Tür und damit auch betriebliche Weihnachtsfeiern. Für zwei Mitarbeiter endete der besinnliche Weihnachtsabend dabei nicht nur in der betriebseigenen Weinkellerei, sondern auch vor dem Arbeitsgericht.