Es gibt keinen allgemeinen Rechtsatz, dass die Rückzahlungsvereinbarung von Fortbildungskosten nur vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme wirksam abgeschlossen werden kann. Für die Unwirksamkeit müssen besondere Umstände vorliegen.
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsatz, dass die Rückzahlungsvereinbarung von Fortbildungskosten nur vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme wirksam abgeschlossen werden kann. Für die Unwirksamkeit müssen besondere Umstände vorliegen.
Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) abschließend zugestimmt. Es wird zum 01. Juli 2023 in Kraft treten. Hier finden Sie unterstützende Mustervorlagen.
Noch bis zum 08. September 2023 besteht die Chance am Wettbewerb „familyNET 4.0 – Familienbewusst. Innovativ. Digital. Fachkräfte sichern durch eine moderne Unternehmenskultur“ teilzunehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit.
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wird die Ausgleichsabgabe wesentlich erhöht sowie die Abgabe bei vollkommen fehlender Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen neu festgelegt.
Der Bundestag hat am 26. Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Dadurch sollen die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung mit Wirkung ab dem 01. Juli 2023 angehoben werden.
Das Bundesarbeitsgericht stellt in seiner Entscheidung Ende Mai klar, wie der pfändbare Teil des Einkommens bei Dienstwagenüberlassung mit Privatnutzung zu ermitteln ist.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im überwiegenden Teil am 02.07.2023 in Kraft.
Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können.
grosshandel-bw bietet seinen Mitgliedern exklusiv einen neuen Service und stellt diesen in einem Web-Forum vor.
Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Stimmt der Bundestag dem Kompromissvorschlag zu, könnte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2023 das geänderte Gesetz verabschieden.
Neue Gesetzgebungen oder ein überraschendes Urteil der Arbeitsgerichte? Kein Problem! Mit unserem HR.DokGenerator sind Sie jederzeit up to date und können Ihre Vorlagen mit wenigen Klicks anpassen.