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Aktuelles zu Corona

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Die Regelungen der aktuellen CoronaVO Baden-Württemberg gelten über den 28. Juni 2022 unverändert bis 25. Juli 2022.

Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 erneut eine CoronaVO BW beschlossen. Mit dieser werden die seit 03. April 2022 bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen bis 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes aufrechterhalten.

Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 24. Juni 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die neue Verordnung tritt damit am 27. Juni 2022 in Kraft.

Die bis 25. Juli 2022 gültige CoronaVO BW finden Sie hier. Eine Übersicht über die seit 02. Mai 2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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