Im zweijährigen Rhythmus entscheidet die Mindestlohnkommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Jetzt wurde eine deutliche Anhebung beschlossen.
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge soll der Mindestlohn mit Wirkung
zum 1. Januar 2019 auf 9,19 € brutto, und
zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto
stufenweise erhöht werden. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss noch durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Das Mindestlohngesetz (seit 16. August 2014 in Kraft) sieht vor, dass eine ständige Mindestlohnkommission regelmäßig über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheidet. Eine Entscheidung über eine Anpassung des Mindestlohns hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres) zu treffen.
Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung. Als Grundlage für die Berechnung der nachlaufenden Tariflohnentwicklung stützt sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Grundlage dafür sind die tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Für die zweite Stufe wird auch die Tariflohnentwicklung im ersten Halbjahr 2018 berücksichtigt.
Diese Anpassung des Mindestlohns orientiert sich entsprechend dem Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung an der Entwicklung des Tarifindex, so dass keine willkürliche Anpassung beschlossen wurde. Ungeachtet dessen bleibt es aber weiterhin dabei, dass die Kernprobleme des Mindestlohngesetzes – nämlich erhebliche Rechtsunsicherheit und überflüssige Bürokratie – beseitigt werden müssen.
Der Beschluss der Mindestlohnkommission steht eingeloggten Mitgliedern von grosshandel-bw als Download zur Verfügung.