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Arbeitgeber drängen auf flexibleres Arbeitszeitrecht

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Boris Behringer

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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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„Mit dem Arbeitszeitgesetz aus Zeiten von Telex und Wählscheibe werden wir das Rennen um Digitalisierung nicht gewinnen“ konstatiert Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Spitzenvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände.

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben am 21. November 2018 an die Landesregierung appelliert, eine von der CDU vorgeschlagene Bundesratsinitiative für ein flexibleres Arbeitszeitrecht rasch anzugehen. „Die gesamte Regierungskoalition sollte sich dieses Projekt zu eigen machen und eine Bundesratsinitiative zeitnah in Berlin starten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Spitzenvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände, Peer-Michael Dick, in Stuttgart: „Mit einem Arbeitszeitgesetz, das aus der Zeit von Telex und Wählscheibe stammt, werden unsere Unternehmen das Rennen um die Digitalisierung nicht gewinnen können.“ Dick erinnerte daran, dass Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hätten, „vorhandene Hürden“ im Arbeitszeitrecht abzubauen, um den „Flexibilitätsanforderungen“ Rechnung zu tragen.

„Es nützt wenig, ins Silicon Valley zu fliegen, dort die Wirtschaft zu loben, und dann wenig bis nichts zu unternehmen, um auch bei uns Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein erfolgreiches Wirtschaften wie im Silicon Valley möglich machen“, kritisierte Dick. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg machten sich schon seit Jahren für eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts stark, erklärte er: „Starre tägliche Höchstarbeitsgrenzen von acht bzw. zehn Stunden oder eine zusammenhängende Ruhezeit von elf Stunden passen einfach nicht mehr zu den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft.“ Wer abends um elf noch eine dienstliche Mail lese, dürfe rechtlich gesehen nicht vor zehn Uhr am nächsten Morgen wieder arbeiten. „Das ist doch weltfremd“, bemerkte der Hauptgeschäftsführer.

Den Arbeitgebern gehe es nicht um grundsätzlich längere Arbeitszeiten, unterstrich Dick: „Aber die vereinbarte Gesamtarbeitszeit muss künftig flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden können.“ Mehr Spielraum und Verantwortung in den Händen von Unternehmen und Beschäftigten schafften für beide Seiten Freiräume. „Diese brauchen und wollen im Übrigen beide: Das Unternehmen, das einen Auftrag kurzfristig abzuarbeiten hat, um den Kunden zu halten. Und der Arbeitnehmer, der lieber an einem Tag mal länger arbeitet, um am nächsten Tag mehr Zeit für die Familie zu haben.“

Die Festschreibung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde völlig ausreichen, um Arbeitnehmer zu schützen, erklärte Dick: „So ist es im Übrigen auch in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie festgelegt. Es gibt keinen Grund, warum wir in Deutschland die europäischen Regeln immer verschärfen müssen.“ Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beim Thema Arbeitszeitrecht vorgesehenen „Experimentierräume“ reichten nicht aus, sagte er: „Der Gesetzgeber muss die Arbeitszeitordnung für alle Unternehmen rasch flexibilisieren, nicht nur für tarifgebundene im Rahmen von Öffnungsklauseln. Globalisierung und Digitalisierung sind keine Experimentierräume mehr. Wir müssen die Gesetze aus dem vergangenen Jahrhundert endlich auf die Zukunft umstellen.“

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