Die Arbeitsstättenverordnung ist teilweise sehr abstrakt formuliert und bedarf in mancher Hinsicht der Auslegung. Als Auslegungshilfe dienen die neu überarbeiteten Arbeitsstättenregeln.
Im Ministerialblatt vom 18. Mai 2018 sind die folgenden neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln (ASR) veröffentlicht worden:
Zusätzlich hat der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) eine Empfehlung zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeit verabschiedet.
Die Rechtsnormen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR), die vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht werden, konkretisiert. Sie haben die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst.
Die oben genannten neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln hat der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) an seiner Sitzung am 7. November 2017 beschlossen. Sie sind im Internetauftritt der BAuA unter https://tinyurl.com/ycfcnm74 (www.baua.de > Angebote > Rechtstexte und Technische Regeln > Technischer Arbeitsschutz > Technische Regeln für Arbeitsstätten) abrufbar.
Die Empfehlung des ASTA zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend bzw. im Mitgliederbereich (nach Anmeldung) zum Download.