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ASTA – Empfehlung zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeit

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Die Arbeitsstättenverordnung ist teilweise sehr abstrakt formuliert und bedarf in mancher Hinsicht der Auslegung. Als Auslegungshilfe dienen die neu überarbeiteten Arbeitsstättenregeln.

Im Ministerialblatt vom 18. Mai 2018 sind die folgenden neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln (ASR) veröffentlicht worden:

  • ASR A3.7 “Lärm”
  • ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
  • ASR V3a.2 “Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten”
  • ASR A1.2 “Raumabmessungen und Bewegungsflächen”
  • ASR A1.5/1,2 “Fußböden”
  • ASR A1.6 “Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände”
  • ASR A1.7 “Türen und Tore”
  • ASR A1.8 “Verkehrswege”
  • ASR A2.1 “Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrbereichen”
  • ASR A3.5 “Raumtemperatur”
  • ASR A3.6 “Lüftung”
  • ASR A4.2 “Pausen- und Bereitschaftsräume”
  • ASR A4.3 “Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe”

Zusätzlich hat der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) eine Empfehlung zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeit verabschiedet.

Die Rechtsnormen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR), die vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht werden, konkretisiert. Sie haben die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst.

Die oben genannten neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln hat der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) an seiner Sitzung am 7. November 2017 beschlossen. Sie sind im Internetauftritt der BAuA unter https://tinyurl.com/ycfcnm74 (www.baua.de > Angebote > Rechtstexte und Technische Regeln > Technischer Arbeitsschutz > Technische Regeln für Arbeitsstätten) abrufbar.

Die Empfehlung des ASTA zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend bzw. im Mitgliederbereich (nach Anmeldung) zum Download.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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