„Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz“, sagt Arbeitsminister Heil. Wer trotz der Corona-Pandemie neue Ausbildungsplätze schafft, soll eine Prämie bekommen.
Die Bundesregierung plant die finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung. Mit einer Prämie für kleine und mittlere Unternehmen soll der Erhalt von Ausbildungsplätzen bei Corona-betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden:
Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten sollen eine einmalige Prämie für jeden 2020 für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten, wenn sie “in erheblichem Umfang” von der Krise betroffen sind und dennoch ihre Lehrstellenzahl halten oder sogar erhöhen.
Der Eckpunkteentwurf stellt für die Betroffenheit darauf ab, ob das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Der grobe Rahmen der Ausbildungsprämie ist bereits Gegenstand des umfassenden Konjunkturpakets im Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro gewesen, auf das sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 geeinigt hat: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf
Dort heißt es unter Nummer 30:
„Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie.“
Die Planungen sind noch nicht im Kabinett beschlossen; grosshandel-bw informiert seine Mitglieder sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.