Human Resources

Aushangpflichtige Gesetze – Bezugsmöglichkeit direkt über den Verlag der GDA

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-0

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aushangpflichtige Vorschriften in seinem Betrieb an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Dadurch sollen die Beschäftigten sich über die für sie geltenden Schutzvorschriften informieren können.

Es gibt zahlreiche Gesetze, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb bekannt machen muss („Aushangpflichtige Gesetze“). Diese Bekanntmachung hat an geeigneter Stelle, d. h. an einem für alle Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit frei zugänglichen Ort, zu erfolgen. Die Beschäftigten müssen die Vorschriften ohne Störung durch andere Personen lesen können. Die Aushangpflicht besteht auf Dauer. Eine einmalige Information, beispielsweise per E-Mail, ist nicht ausreichend. Die Vorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gibt es von verschiedenen Verlagen entsprechende Angebote. Über folgende Bezugsmöglichkeit möchten wir informieren. Im Verlag der Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH (GDA) ist die Printausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze – Aktualisierte 14. Auflage, Stand: August 2022 – neu erschienen:

Aushangpflichtige Gesetze 2022
Rainer Huke/Christian Lepping
Stand: 14. Auflage, August 2022
9,95 Euro je Exemplar

Zur Aktualisierung:

  • Im Bereich der zwingend aushangpflichtigen Gesetze wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überarbeitet und dort vor allem um die Regelungen des neuen „Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung“ ergänzt.
  • Ferner sind einige der zusätzlich zum Aushang geeigneten Gesetze geändert worden. Insbesondere wurden im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie zum August 2022 Vorschriften im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) überarbeitet.
  • Darüber hinaus wurde das Mindestlohngesetz geändert und mit Wirkung ab dem Oktober 2022 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro je Zeitstunde eingeführt.

Mitgliedern von grosshandel-bw steht das Bestellformular im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Die Printausgabe kann auch im Fortsetzungsbezug bestellt werden. Jährliche Neuauflagen werden automatisch mit Rechnung zugeschickt. Eine erneute Bestellung ist nicht mehr nötig. Eine spätere Abbestellung des Fortsetzungsbezugs ist jederzeit möglich. Der Fortsetzungsbezug kann auf dem Bestellformular ausgewählt werden.

Online-Version für das Intranet

Für Unternehmen, die die Gesetzessammlung als pdf-Datei in ihrem Intranet veröffentlichen möchten, ist die Gesetzessammlung auch als Online-Version erhältlich. Die Kosten für diese Alternative betragen 7,95 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum; für eine barrierefreie Version 12,95 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum. Die Online-Version umfasst einen Aktualisierungsservice. Bei Gesetzesänderungen im Lizenzzeitraum wird die pdf-Datei zeitnah aktualisiert und den Lizenzinhabern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine einfache Benutzerführung ist durch die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses gegeben.

Nähere Informationen ­ auch zum Lizenzmodell ­ können der Webseite www.arbeitgeberbibliothek.de/Arbeitsschutzgesetze entnommen werden.

Dort kann der Online-Service im Abonnement bestellt und die Datei sofort heruntergeladen werden.

Für Bestellungen und/oder Rückfragen kann man sich auch direkt an den Verlag der GDA wenden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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