Das Land ergänzt die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes um einen fiktiven monatlichen Unternehmerlohn. Damit soll die Existenz der zahlreichen Soloselbständigen sowie kleinerer Unternehmen gesichert werden.
Am 08. Juli 2020 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, dass Unternehmen und Soloselbständige in den kommenden Tagen die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen können. Seither können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren, um in den kommenden Tagen die Anträge für die Unternehmen einzureichen. Die Länder übernehmen dabei die Abwicklung sowie die Auszahlung dieser Hilfen.
Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ am 12. Juni 2020 beschlossen. Dabei handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes, welches eine Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und ein Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro beinhaltet.
Das Land Baden-Württemberg hat zusätzlich beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn zu ergänzen. Wie schon im Rahmen der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag der Unternehmen bis zu 1.180 Euro monatlich berücksichtigen und auszahlen. Damit möchte das Land „eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmen, die besonders mit der Krise zu kämpfen haben“ schließen, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.
Antragsvoraussetzungen und weitere Informationen zum Bundesprogramm Überbrückungshilfe:
*jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Weitere Informationen zum Programm sowie zur Antragstellung in Baden-Württemberg finden Sie unter: http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/