Der 9. Informationstag Exportkontrolle beschäftigte sich unter anderem mit den Auswirkungen der Reform der EG-Dual-Use-Verordnung sowie mit neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Iran-Embargo.
Am 7. Dezember 2017 eröffnete BAFA-Präsident Andreas Obersteller den 9. Informationstag Exportkontrolle in Frankfurt am Main. Zurück blieb ein negatives Resümee, das u. a. eine höhere administrative Belastung bzw. nicht den ursprünglich geplanten Bürokratieabbau, mehr Antragsverfahren und somit längere Bearbeitungszeiten und wachsende Strafbarkeitsrisiken beinhaltete. Neben Neuigkeiten zur Antragstellung, zu den Allgemeingenehmigungen und zu den Endverbleibserklärungen wurden auch Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Iran-Embargo näher dargestellt. In diesem Zusammenhang wurde den Teilnehmern mit Blick auf rechtsverbindliche Verkäufe im Vorfeld von Ausfuhren an iranische Personen, Organisationen, Einrichtungen oder zur Verwendung im Iran, die genehmigungspflichtig sind, folgende Musterklausel empfohlen:
„Es wird vereinbart, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen dieses Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das BAFA … die erforderliche(n) Genehmigung(en) für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und/oder die Ausfuhr unter … bezeichneten Güter / Technologien zur Verwendung im Iran an … (iranische Person / Organisation / Einrichtung) erteilt.“
Die Präsentationen des ITE 2017 steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_va_9_ite_praesentationen.zip