Das Forum Personalarbeit von grosshandel-bw bringt Personaler auf den neuesten Stand. Aktuelle Rechtsprechung verschärft die allgemeinen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von befristeten Verträgen, bringt aber Rechtssicherheit zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung.
Auch in der aktuellen Ausgabe des Forums Personalarbeit von grosshandel-bw am 06.11.2018 bei der Schrauben-Jäger GmbH und am 08.11.2018 bei der Hydro Building Systems Germany GmbH erhielten die Personalverantwortlichen wieder wertvolle Hinweise für die Praxis. Insbesondere die Gestaltung von befristeten Verträgen und die besonderen Anforderungen auch gerade im Vorfeld des Abschlusses von befristeten Verträgen sind von der Rechtsprechung deutlich verschärft worden. Künftig ist nicht nur die Einhaltung der Schriftform vor der Arbeitsaufnahme zwingend zu beachten, sondern auch, dass der befristete Vertrag nachweislich dem Arbeitnehmer vor der Arbeitsaufnahme zugeht. Für dieses neue Erfordernis ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Es ist künftig unerlässlich in der betrieblichen Praxis, dem Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag vorsorglich vom Arbeitgeber schon unterschrieben zukommen zu lassen und den Zugang des beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrages im Rahmen des Vertragsschlusses vor der Arbeitsaufnahme sorgfältig zu dokumentieren.
Zu begrüßen ist die klarstellende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Verbot der Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung. Das BVerfG hat die vor einigen Jahren entstandene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Auslegung des Vorbeschäftigungsverbotes durch eine von allen Seiten stark kritisierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die eine Zäsur von 3 Jahren für ausreichend hielt, endlich geklärt. Das Vorbeschäftigungsverbot ist grundsätzlich zu beachten, keinesfalls genügt eine zeitliche Zäsur von 3 Jahren zu einem vorherigen Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber.
[Best_Wordpress_Gallery id=”37″ gal_title=”Forum PA Herbst 2018″]
Das zweite Thema des Forums Personalarbeit, die Vermeidung von Fallstricken bei der vertraglichen Gestaltung von Dienstwagenüberlassungsverträgen, zeigte, wie man sich mit einer sorgfältigen Vorbereitung von Verträgen Zeit, Geld und Ärger bei der Herausgabe des Dienstfahrzeugs ersparen kann. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Information über wichtige aktuelle Urteile und die anstehenden neuen Regelungen zur Brückenteilzeit.
Am Ende des Forums hatten die Teilnehmer in einer sogenannten „Firmenrunde“ die Möglichkeit, nicht nur arbeitsrechtliche Probleme aus der eigenen betrieblichen Praxis hinsichtlich der praktischen Umsetzung und den Erfahrungswerten bei den Kollegen zur Diskussion zu stellen. Die Firmenrunde wird künftig ein fester Bestandteil auf der Veranstaltung des Forums Personalarbeit sein.
Die Unterlagen des Forums Personalarbeit stehen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung. Dies umfasst auch eine Liste mit Anwendungsbeispielen für die wenigen Ausnahmen vom Vorbeschäftigungsverbot.