Human Resources

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

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Temporäre Beitragssatzsenkung auf 2,4 % ab 01.01.2020

Das Bundeskabinett hat am 18.11.2019 die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung per Verordnung auf 2,4 % beschlossen. Dieser Beitragssatz gilt ab dem 01.01.2020 bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 würde der Beitragssatz wieder auf die gesetzlich vorgegebenen 2,6 % steigen.

Die moderate Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung ist angesichts ausreichend hoher Rücklagen vertretbar. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist aber wichtig, dass diese Beitragssenkung nicht als Argumentationsgrundlage verwendet werden darf, um andere Beiträge in anderen Sozialversicherungszweigen zu begründen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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