Die neue Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte, welche für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für das Jahr 2020 erforderlich sind, tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 liegt vor.
Die Verordnung wurde am 20. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2019 Teil 1 Nr. 51) verkündet.
Die Werte der darin enthaltenen Tabelle sind für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab dem 1. Januar 2020 zu Grunde zu legen. Die Tabelle findet sich auch unter der Rubrik “Merkblätter und Formulare für Unternehmen” auf der Seite der Arbeitsagentur.