Aus- und Weiterbildung

Berufsausbildung 4.0 – Fördermöglichkeiten innovativer Ideen

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
– in Elternzeit –

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Digitalisierung wird auch in der Berufsausbildung wichtiger denn je. Um die Entwicklung und Erprobung neuer digitaler Konzepte zu fördern, unterstützt das Land Baden-Württemberg finanziell die innovativsten Ideen.

Berufsausbildung 4.0 wird zunehmend wichtiger, denn die Zielgruppe künftiger Auszubildender gestalten ihren Alltag fast überwiegend digital und erwarten dies auch für ihr künftiges Berufsleben.

Schon allein bei der Berufswahl sprechen digitale Formate und Maßnahmen künftige Auszubildende stärker an. grosshandel-bw ist sich der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Azubigewinnung bewusst und möchten Sie daher darüber informieren, dass das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen Förderaufruf zum Thema „Berufsausbildung 4.0 – Innovation in der digitalen beruflichen Orientierung und in der digitalen überbetrieblichen Berufsausbildung“ startet.

Gefördert werden können Projekte mit den Schwerpunkten digitale berufliche Orientierung und Ausbildungsvermittlung und/oder digitale überbetriebliche Berufsausbildung. Mit den Fördermitteln sollen die Entwicklung und Erprobung digitaler, innovativer Konzepte, die insbesondere die Beteiligung von Jugendlichen und kleineren Unternehmen an Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung zum Ziel haben, gefördert werden und so die Attraktivität der Unternehmen gesteigert werden. Neben der Anwendung neuer Formen des Matchings von Interessen und Angeboten in der Ausbildungsvermittlung steht auch die Digitalisierung in der überbetrieblichen Ausbildung im Fokus.

Um die Digitalisierung in der Berufsausbildung voran zu bringen, fördert das Land in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 einzelne Projekte mit bis zu 60 % der Aufwendungen, bei einem Höchstbetrag von bis zu 200.000 Euro. Beantragen können diese Förderung u. a. Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Ein Förderantrag kann bis spätestens 29. Oktober 2021 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und zu den Auswahlkriterien finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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