Mit unserer digitalen Veranstaltung wurden die juristischen Pflichten des neuen LkSG für KMU in den Fokus gerückt. Neben der rechtlichen Einschätzung gab es auch einen inspirierenden Praxisimpuls.
Welche Pflichten treffen KMU in Bezug auf das neue LkSG? Wie kann man als KMU die Anforderungen umsetzen? Auf diese Fragen lieferten die beiden Referenten unserer digitalen Veranstaltung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Nutzen oder Schrecken für KMU?“ Antworten. Das brandaktuelle Thema wurde gemeinsam mit rund 40 Teilnehmern beleuchtet.
Dr. Stefan Altenschmidt, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, führte als juristischer Experte zunächst in die Materie ein und stellte die Herausforderungen, die vor allem große Unternehmen in den nächsten Jahren treffen werden, dar. Besonders ging er auf die Auswirkungen für KMU ein. Er berichtete unmittelbar aus der Beratungspraxis, wie KMU von größeren Zulieferern aufgefordert werden, beispielsweise den Code of Conduct des Zulieferers, der unter die Anwendung des LkSG unmittelbar fällt, zu akzeptieren. In seinem Vortrag stellte er klar, dass es für KMU derzeit keine gesetzliche Pflicht gibt, solchen Aufforderungen nachzukommen. In Bezug auf die bilateralen Beziehungen empfahl er den Teilnehmern, einen eigenen Code of Conduct zu erstellen und den fordernden Zulieferern zur Verfügung zu stellen.
In seinem Vortrag konnte der juristische Experte den Teilnehmern damit direkte Handlungsempfehlungen für die Praxis weitergeben. Er machte auch explizit darauf aufmerksam, dass das Strafgesetzbuch zuletzt eine interessante Anpassung erfahren habe. In Bezug auf den Geldwäscheparagraphen könnten Verstöße gegen die Menschenrechte in der Lieferkette ebenfalls eine Rolle spielen. Eine Menschenrechtsverletzung kann mittlerweile eine relevante Vortat sein. Damit kann bereits das leichtfertige Nichterkennen, dass ein „Gegenstand“ direkt in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen zu bringen ist, einen strafrechtlichen Verstoß darstellen.
Im Anschluss an die juristischen Ausführungen berichtete grosshandel-bw-Vizepräsident Till Blässinger, Geschäftsführer der Josef Blässinger GmbH + Co. KG, aus erster Hand seine praktischen Erfahrungen. Sein Unternehmen zählt zu den KMU. Die Anfragen von mitarbeiterstarken Geschäftspartnern bezüglich des LkSG landen direkt auf seinem Schreibtisch. Da ESG – Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) – immer mehr in den Fokus rücke, hätte er als Geschäftsführer bewusst die Entscheidung getroffen, auch als KMU sich mit dem Thema LkSG umfassend auseinanderzusetzen. Bei Blässinger wurde aus diesem Grund ein Projektteam gebildet, das sich mit der Umsetzung und Anpassung beschäftigt.
Neben ecovadis und juristischer Unterstützung, betonte Blässinger, dass vor allem das KMU-Kompass-Tool einen Mehrwert bietet. Er hat mit seinem Projektteam ein beeindruckendes Risikomanagementsystem implementiert und möchte diese Entwicklungen weiterverfolgen. „Letztlich ist es eine unternehmerische Entscheidung, wie man den Herausforderungen des LkSG begegnet. Wir wollen auch als KMU mit international agierenden Geschäftspartnern anerkannte Menschenrechte in den Lieferketten einhalten, umweltbezogene Risiken vermeiden und dafür Sorge tragen, dass deren Durchsetzung keine Intransparenz entgegensteht. Wir sehen hierin zusätzlich eine Möglichkeit, unseren Geschäftspartnern einen Mehrwert zu bieten“, fasste der Geschäftsführer zusammen.
Die Veranstaltung bot einen umfassenden Überblick zum Thema LkSG sowie ein sehr eindrucksvolles Praxisbeispiel. Wir behalten die Entwicklungen vor allem auch bezüglich der geplanten europäischen Richtlinie weiter im Blick. Gemeinsam mit unserem Dachverband dem BGA und weiteren Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden wollen wir vor allem eine weitere Verschärfung der Regelungen unterbinden. In Bezug auf das zum 01. Januar 2023 in Kraft tretende LkSG muss es weitere praxisnahe Hilfen von den zuständigen Stellen geben, damit Unternehmen – egal welcher Größe – handlungsfähig sind und bleiben.