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Betriebliche Altersvorsorge neu gedacht

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Boris Behringer

Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Die Arbeitgeber im Großhandel prüfen die Chancen und Risiken des Sozialpartnermodells des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte (bAV) und KMU attraktiver machen. Die Arbeitgeber im Großhandel schauen sich Chancen und Risiken des neuen Modells ganz genau an – und diskutieren mit Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft.

Die reine Beitragszusage ist ein Novum in der betrieblichen Altersvorsorge: Sind die Beiträge gezahlt, richten sich die Ansprüche des Arbeitnehmers ausschließlich gegen die Versorgungseinrichtung. Die vollständige Enthaftung des Arbeitgebers nach Zahlung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung ist ein echter Hingucker für Unternehmen. Für die Beschäftigten lockt die reine Beitragszusage mit deutlich höheren Ertragschancen. Grundlage für die reine Beitragszusage muss ein Tarifvertrag sein.

Der BGA lotet Chancen und Herausforderungen des sogenannten Sozialpartnermodells aus und tauschte sich jüngst mit Sozialpartnern der Metall- und Elektroindustrie und der Chemie sowie DIW-Präsident Prof. Fratzscher und Dr. Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der Veranstaltung „Sozialpartnermodell jetzt“ am 7. März 2019 in Berlin aus. Die Eröffnungsrede hielt Bundessozialminister Hubertus Heil. Für den BGA diskutierte Alexander Kolodzik, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, auf dem Podium.

„Der Großhandel ist geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen. Daher setzen wir auf praktikable und attraktive Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte. Nur so wird Tarifpolitik als Vorteil gesehen“, so Kolodzik. Die höhere Rendite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Enthaftung des Arbeitgebers sind es den Versuch allemal wert, sich mit dem Sozialpartnermodell intensiv zu beschäftigen. „Das tun wir Arbeitgeber im Großhandel. BAV ist ein dickes Brett, es gibt viele Unwägbarkeiten und wir sind mit der Prüfung noch nicht am Ende.“

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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