Auch im Namen der Mitglieder von grosshandel-bw hat sich der Bundesverband mit der Forderung einer Ausnahme an die Politik gewandt.
Arbeitgeber müssen für Beschäftigte, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der EU, der EFTA oder in der Schweiz tätig sind, eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragen. Die EU-Regelung bescheinigt dem Beschäftigten, dass er in seinem Heimatland sozialversichert ist. Auch bei einer Tagesreise sind A1-Bescheinigungen erforderlich. Dies bringt einen enormen bürokratischen Aufwand für Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Mit der Forderung, Entsendungen bis zu zwei Wochen von der Verpflichtung auszunehmen, hat sich der BGA an die Bundesregierung, die Europäische Kommission sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt.
Die Regelung für A1-Becheinigungen gilt zwar bereits seit 2010. Breite Aufmerksamkeit hat das Thema aber erst zu Beginn des Jahres erhalten. Denn seit Januar 2019 müssen A1-Bescheinigungen elektronisch beantragt werden.
Das mit der Ausstellung verbundene Verfahren, insbesondere aber auch nationale Besonderheiten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit bisweilen ausgesprochen aufwendigen Meldepflichten führen bei den Unternehmen zu einem erheblichen bürokratischen Verwaltungsaufwand und großer Unsicherheit.
Der EU-Gesetzgeber wollte bereits mit einer Neuregelung Abhilfe schaffen. Im März 2019 wurde das Verfahren jedoch durch den Europäischen Rat blockiert. Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament muss sich die Kommission nun neu aufstellen, dann wird über das weitere Schicksal der Regelung entschieden.
Weitergehenden nationalen Bestimmungen einzelner Mitgliedstaaten muss der Boden entzogen werden. Zu den Adressaten zählen Bundesarbeitsminister Heil und Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen.
Mitglieder von grosshandel-bw können das Schreiben an Bundesminister Heil nachfolgend oder im Downloadpool herunterladen.