Die Optimierung steuerlicher Regelungen bei den Einfuhren nach Deutschland ist Teil des Koalitionsvertrages. Der BGA bringt die Interessen der Branche in eine entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.
Bei Einfuhren sind die steuerlichen Wettbewerbsbedingungen am Standort Deutschland für Importeure ein wichtiger Standortfaktor. So wird beispielsweise für die Einfuhr von Gütern über die Niederlande in Deutschland geworben, weil in den Niederlanden die Einfuhr in die Europäische Union und die anschließende weitere Lieferung nach Deutschland umsatzsteuerlich einfacher administriert werden kann. Seit rund fünfzehn Jahren unterstützt der BGA Überlegungen, die Einfuhrumsatzsteuer, die vom Zoll verwaltet wird, und den damit verbundenen Vorsteuerabzug, der von der Finanzverwaltung administriert wird, zu vereinfachen, indem auch in Deutschland eine direkte Verrechnung möglich wird.
Erfreulich ist, dass eine Optimierung der steuerlichen Regelungen bei den Einfuhren nach Deutschland Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gefunden hat. Anlässlich erster Überlegungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das BMF zu einem Gespräch am 25. Juni 2018 eingeladen. Dieses Gespräch hat einen deutlich größeren Zuspruch erfahren als erwartet. Der BGA hat daran teilgenommen und deutlich gemacht, dass eine Optimierung der steuerlichen Einfuhrregelungen unter Wettbewerbs- und Liquiditätsaspekten geboten ist. Unter den teilnehmenden Verbänden bestand Einvernehmen, eine Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer als grundlegende Lösung anzustreben. Der BGA unterstützt diese Zielsetzung und würde auch eine Zwischenlösung begrüßen, die eine administrative Vereinfachung bringt und den Weg zu einem Verrechnungsmodell öffnet.
Von Seiten des BMF wurde als ein Zwischenfazit mitgenommen, dass die von Seiten der Wirtschaft vorgetragene Problematik kein Thema von nur regionaler, sondern von bundesstaatlicher Bedeutung mit großer Betroffenheit in der deutschen Wirtschaft ist. Es wurde hervorgehoben, dass die Politik das Thema aufgegriffen habe, aber noch keine Aussage zur zeitlichen Perspektive einer Umsetzung getroffen werden kann. Allerdings wurde eingeräumt, dass eventuell eine Zwischenlösung erwogen werden müsse, ohne eine endgültige Lösung zu blockieren, die aber eine Teilentlastung bringe. Folgende Anlage können Sie gern über unsere Geschäftsstelle anfordern: Ergebnisse der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).