Um eine weitere Belastung der Arbeitgeber durch das Bildungszeitgesetz BW abzuwenden, startet die Landesvereinigung Arbeitgeber Baden-Württemberg eine Evaluation der Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage.
Im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Evaluation des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg findet bis zum 10. Juli 2018 eine Online-Befragung von Betrieben in Baden-Württemberg statt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass auch dieses Gesetz verschärft werden könnte. Das die Evaluation betreuende Forschungsinstitut Betriebliche Bildung bittet die Teilnehmer um Mitteilung der jeweiligen E-Mail-Adresse unter http://bildungszeit-betriebe.f-bb.de/, im Anschluss wird der Zugang zur Befragung ermöglicht. Die Online-Befragung ist bis zum 10. Juli 2018 möglich.
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde vereinbart, dass im Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) bis zum Sommer 2018 zu evaluieren. Das Gesetz gewährt Beschäftigten einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr zum Zwecke der Weiterbildung. Den Auftrag zur Evaluation des BzG BW hat das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) aus München erhalten.
Im Rahmen der Evaluation des Bildungszeitgesetzes findet nun bis zum 10. Juli 2018 die Online-Befragung von Betrieben in Baden-Württemberg statt, nachdem die Befragung von Beschäftigten und Weiterbildungsträgern bereits durchgeführt wurde.
Ziel ist es, durch möglichst weitreichende Beteiligung an der Befragung, der Arbeitgeberposition Berücksichtigung in der weiteren politischen Diskussion zu verschaffen. Die Einladung zur Betriebsbefragung durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.