Wichtige Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf den harten Brexit.
BREXIT – Update / Fragen & Antworten
Der Brexit naht und es ist weiterhin keine Einigung in Sicht. Die Vorbereitungen für einen harten Brexit nehmen denn nun auch Konturen an. Unter folgender Seite hat der Zoll Informationen vorbereitet. Diese Informationen sind dabei das Ergebnis der Brexit-Roadshow, die der BGA gemeinsam mit dem DIHK, dem DSLV, der AVE und den Hauptzollämtern veranstaltet hat.
Darüber hinaus hat nun auch die Europäische Kommission einen Fragenkatalog mit Antworten erstellt. Dieser Katalog für Unternehmen steht unter folgendem Link zur Verfügung:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/uk_withdrawal_de
ECHA-Liste
Ferner steht Mitglieder von grosshandel-bw die ECHA-Liste der ca. 1.200 Chemischen Produkte, die nur von Firmen in Großbritannien registriert und gehandelt werden und nach dem „harten“ Brexit die REACH Zulassung verlieren, nachfolgend oder im Downloadpool zur Verfügung. Es wird empfohlen, diese Liste seitens der Unternehmen genau zu prüfen und gegebenenfalls über die IT-Lösung eine EU-Registrierung herbeizuführen.
Änderungen im Grundstoffverkehr mit dem Vereinigten Königreich im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen
Falls das Vereinigte Königreich (UK) die Europäische Union (EU) ohne Austrittsabkommen am 30. März 2019 verlässt („No-Deal-Szenario“), wird es als Drittland behandelt werden. Das bedeutet, dass im Warenverkehr mit Drogenausgangsstoffen zwischen der EU und UK ausschließlich die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 anzuwenden ist. Im Einzelnen sind dabei je nach Stoffkategorie Erfordernisse zu beachten. Die entsprechenden Erfordernisse stehen Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadpool zur Verfügung.