Außenwirtschaft

BREXIT – Update und Positionspapiere

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Boris Behringer

Hauptgeschäftsführer
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Nach dem vorgegebenen Zeitplan besteht nur noch ein halbes Jahr Zeit, um eine Einigung zum Brexit zu finden. Unternehmen müssen sich deshalb auf einen harten Brexit und dessen Konsequenzen einstellen.

Das Referendum des Vereinigten Königreichs (VK) zum Austritt aus der Europäischen Union vom 23. Juni 2016 ist mit 51,9 % zugunsten der Brexit-Befürworter ausgegangen. Um das Austrittsverfahren einzuleiten, musste das Vereinigte Königreich (VK) dem Europäischen Rat seinen Beschluss mitteilen, aus der EU austreten zu wollen. Dies erfolgte am 29. März 2017 und löste Artikel 50 des EU-Vertrags aus, nachdem zwei Jahre Verhandlungszeit zur Klärung der Austrittsfragen vorgesehen sind. Eine Verlängerung kann jedoch vereinbart werden.

Die Verhandlungen zwischen dem VK und der EU sind in zwei Phasen eingeteilt. Die erste, die im Dezember 2017 abgeschlossen wurde, behandelte die Austrittsmodalitäten (Bürgerrechte, Austrittskosten, Nordirland).

Der erfolgreiche Abschluss der ersten Phase ermöglicht den Übergang in Phase Zwei. Am 28. Februar wurde aufbauend auf der politischen Einigung zur ersten Phase der Entwurf eines entsprechenden Rechtstextes veröffentlicht. Dieser Entwurf fand jedoch im VK keine Zustimmung.

Am 7. März veröffentlichte Präsident Tusk nun den Entwurf der Richtlinie zur Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen der EU zum VK. Ausgehend davon, dass das VK weder die vier europäischen Grundfreiheiten noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs akzeptieren möchte, geht die Richtlinie davon aus, die zukünftigen Beziehungen auf Basis eines Freihandelsabkommens zu gestalten.

Die finalen Vereinbarungen zur zweiten Phase sollen bis zum EU-Gipfel am 18./19. Oktober 2018 vorliegen, damit ggf. die Parlamente der EU-Mitglieds-staaten mehrere Monate Zeit haben, um sich damit zu befassen. Letzte Frist für eine Einigung zwischen dem VK und der EU wäre der EU-Gipfel am 13./14. Dezember 2018.

Am Ende muss das Abkommen mit einer qualifizierten Mehrheit des Europäischen Rats beschlossen werden. Das Europäische Parlament muss dem Abkommen ebenfalls zustimmen.

Der eigentliche EU-Austritt der Briten ist für den 29. März 2019 geplant. Bedauerlicherweise hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei konkrete Positionierung der britischen Regierung zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen stattgefunden. Auch die Vereinbarung einer Übergangs-phase ist nur dann möglich, wenn man sich zuvor auf den Status der Beziehungen nach der Übergangsphase geeinigt hat.

Angesichts der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur noch ein halbes Jahr verbleibt, um eine Einigung zu erzielen, müssen sich die Unternehmen zum 29. März auf einen harten Brexit einstellen. Dies bedeutet, dass das VK dann als ein Drittstaat zu behandeln ist mit allen Konsequenzen für die Lieferkette und den Marktzugang etc. Darüber hinaus müssen sich aber auch die Unternehmen darauf einstellen, dass die notwendige Verwaltungs- und Abfertigungsinfrastruktur nicht in Betrieb sein wird, denn es ist schon heute absehbar, dass der Vorlauf hierfür zu kurz sein wird.

Die Fachabteilungen des BGA haben sich über die letzten Monate aktiv in die Arbeit der Brexit Task Force eingebracht, die vom BDI ins Leben gerufen wurde. Die unter der Mitarbeit des BGA entstandenen Positionspapiere zu den Themen: Güterhandel, Marktzugang, Steuern, Transport, Rechtsfolgen und Finanzen können nachfolgend abgerufen werden.

Darüber hinaus ist die Position des BGA nochmals in einem Positionspapier zusammengefasst. Dieses steht den Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend als Anlage zur Verfügung.

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