Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Zusammenfassung der Arbeitsschutzbestimmungen für Bürobetriebe überarbeitet. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen aufgezeigt. Dies betrifft insbesondere auch Bildschirmarbeitsplätze.
Die Zusammenfassung nennt sich „Branchenregel Bürobetriebe“ und wendet sich an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufgezeigt. Insbesondere die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ werden konkretisiert, verbunden mit Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis. Die Branchenregel berücksichtigt dabei auch den Technikbereich, den Empfang sowie mobil arbeitende Beschäftigte. Sie bietet Unternehmen demnach einen ganzheitlichen Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
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