Bundesweit einheitliche Mindeststandards soll der heutige Beschluss schaffen. grosshandel-bw stellt den heutigen Beschluss vor.
Ein „Akt der nationalen Solidarität“, so leitet der heutige Beschluss der – noch – Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder ein 20-Punkte-Papier ein, das zu einem bundesweit einheitlichen geltenden Mindeststandard führen soll. Die einzelnen Länder behalten die Möglichkeit darüberhinausgehend noch schärfere Maßnahmen zu ergreifen.
Ein kurzer Überblick:
- Zum einen werden die Impfanstrengungen nochmal deutlich verstärkt. Allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die eine Auffrischungsimpfung benötigen, soll die Impfung bis Weihnachten ermöglicht worden sein. Das Vorhaben kann bis zu 30 Mio. Impfungen erfordern. Der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, wird ausgeweitet auf Apotheker, Zahnärzte und weitere Berechtigte.
- Weil der Schutz der Corona-Impfung derzeit etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird auf Europäischer Ebene diskutiert, dass der Impfstatus (also die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person) – sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt – auf neun Monate beschränkt wird (ausgehend von der zweiten Impfung). Bund und Länder werden sich hierzu bis zum Jahrsende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll.
- 2G wird bundesweit und inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
- Zudem werden alle Länder strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlassen. Private Zusammenkünfte, an denen nicht immunisierte Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchsten 2 Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind hiervon nicht berührt.
- In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
- In Schulen gilt wieder eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- Das Infektionsschutzgesetz wird um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben.
- Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, wird durch den Bund auf den Weg gebracht.
- Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Mit der Impfpflicht kann etwa ab Februar 2022 gerechnet werden, beschlossen ist diese aber noch nicht.
- An Silvester und am Neujahrstag gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot.
- Das von der Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV wird begrüßt und soll zügig umgesetzt werden.
Der vollständige Beschluss steht zum Nachlesen zum Download zur Verfügung.
grosshandel-bw wird über die weiteren Entwicklungen berichten.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.