Der Bundesrat hat am 23.11.2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit gebilligt.
Bereits im Juni 2018 beschloss das Bundeskabinett das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts mit der Einführung einer Brückenteilzeit.
Nach dem Bundestag (18.10.2018) hat nun der Bundesrat ohne Änderungen das Gesetz am 23.11.2018 gebilligt.
Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten, abhängig vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Eine Information bezüglich des Inkrafttretens wird folgen.
Einen ersten Überblick über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes können sich Mitgliedsunternehmen von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadbereich verschaffen.
Ausführliche Informationen werden im Rahmen einer Schulungsveranstaltung von grosshandel-bw im Frühjahr 2019 vermittelt.