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Corona: Entwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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Laura Schöneborn

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Das Bundesarbeitsministerium hat einen neuen Entwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt.

Im Wesentlichen sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die aufgrund der anstehenden Herbst- und Erkältungssaison wieder erforderlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes anhand eines betrieblichen Hygienekonzeptes festzulegen und umzusetzen. Dazu soll insbesondere das Angebot von Homeoffice und Testmöglichkeiten (2x wöchentlich) zählen. Ergänzt werden soll das Konzept durch die Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Wahrnehmung von Impfangeboten während der Arbeitszeit und bei Bedarf der Bereitstellung von Atemschutzmasken.

Insbesondere durch das Angebot von Testmöglichkeiten und Atemschutzmasken wird ein Großteil des Erfüllungsaufwandes vom Staat auf die Wirtschaft verlagert. Ob und in welchem Umfang sich die neue Arbeitsschutzverordnung auch vor dem Hintergrund der sich weltweit wandelnden Kosten- und Energielage umsetzen lässt, wird sich in der nächsten Zeit auf der politischen Bühne zeigen.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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