Erneut werden die coronabedingten Sonderregelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit verlängert. Sie gelten nun über den 30. Juni 2022 hinweg fort bis zum 31. Dezember 2022.
Mit dem Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (sog. Pflegebonusgesetz) sind auch die pandemiebedingten Erleichterungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit ein weiteres Mal verlängert worden (BGBl. I vom 29. Juni 2022).
Damit gelten sämtliche Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie in § 9 PflegeZG und § 16 FPfZG über den 30. Juni 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 fort.
grosshandel-bw fasste diese am 01. April 2022 hier zusammen.