Baden-Württemberg will alle Corona-Verordnungen zum 01. März 2023 aufheben und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten veröffentlicht.
Das Land Baden-Württemberg hat am 23. Februar 2023 in einer Pressemitteilung angekündigt, ab 01. März 2023 die Corona-Verordnung des Landes aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden. Somit gelten nur noch die Corona Regelungen des Bundes. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Neben der Corona-Verordnung BW werden dann auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.
Die Bundesregelung zur Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt nach heutigem Stand bis 07. April 2023.
Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten
Gerade in der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, regelmäßig stark aus. Das gilt nicht nur für COVID-19, sondern auch für Grippe und grippale Infekte.
Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen getroffen werden. Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen.
Die Empfehlungen sollen für Infektionsgefährdungen bei der Arbeit sensibilisieren und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen motivieren. Sie sollten auch in Pausenzeiten und in Pausenbereichen umgesetzt werden. Die Empfehlungen zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen gibt es hier als PDF-Dokument zum Download.