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Coronavirus: Grenzübertrittbescheinigung online verfügbar

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Der Grenzübertritt soll insbesondere für die Arbeitskräfte, die während der Krise rund um das Coronavirus unverzichtbar sind, weiterhin ermöglicht werden.

Nachdem in Deutschland zu einigen Nachbarländern ein Durchreisestopp eingeführt wurde, stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie Pendler weiterbeschäftigen können.

Zunächst sollte zum jetzigen Zeitpunkt dringend geprüft werden, ob Home-Office für die betroffenen Pendler möglich und eingeführt werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen damit zur Verlangsamung der Virusverbreitung bei.

Sollte es sich allerdings um eine Arbeitskraft handeln, die während der Corona-Krise vor Ort unverzichtbar ist, kann eine entsprechende Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt werden.

Ein Muster wird von den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg unter folgenden Link zur Verfügung gestellt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung-Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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