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Coronavirus – Maßnahmenpaket der Bundesregierung

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-0

Die Auswirkungen des Coronavirus belasten die Wirtschaft immer stärker und werden zu einer immensen Herausforderung für viele Unternehmen.

Bund und Länder haben daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches aufgrund der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation unbegrenzt gilt. Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ soll in der Krise helfen, diese zu überstehen.

grosshandel-bw stellt in Kürze ein gesondertes Merkblatt zu wichtigen Fragen in der Praxis beim Kurzarbeitergeldbezug und der Unternehmensfinanzierung zur Verfügung.

Im Anschluss befindet sich eine Zusammenstellung wichtiger Informationsadressen zu den Themen Kurzarbeit und den Finanzierungsmöglichkeiten.

  1. Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für die Unternehmen finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung)

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html).

Dort finden Sie unter anderem:

    • Telefonnummern zu den Hotlines des Bundesgesundheitsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums sowie Fördermaßnahmen
    • Einen Link zur Förderdatenbank, unter der Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten. Unter dem Stichwort „Corona“ finden Sie über die Suchfunktion aktuelle Förderprogramme (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html).
    • Informationen zu den steuerpolitischen Maßnahmen
    • Informationen zu den Programmen für Liquiditätshilfen der KfW
    • FAQs unter anderem zum Hilfsprogramm und zu den Folgen für die Wirtschaft

Es kann sein, dass Ihre Landesregierung darüberhinausgehende Hilfen zur Verfügung stellt. Bitte informieren Sie sich hier auf den Webseiten Ihrer Landesregierung.

  1. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:
    https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Sie finden dort unter anderem:

    • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.
    • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.
    • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.)
    • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
    • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
    • Unter Dienstellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort.

Weitere Informationen hat die BA hier veröffentlicht:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

FAQs zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146353.zip

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Informationen hierzu finden Sie u. a. im Pandemie-Leitfaden der BDA.

Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich.

Für Baden – Württemberg ist der Ansprechpartner das jeweilige Gesundheitsamt. Weitere Informationen über die IfSG-Meldestelle des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Themen/Gesundheitsdaten/Infektionssurveillance/IfSG-Meldestelle/Seiten/default.aspx

All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Bundesregierung, den Auswirkungen des Coronavirus wirtschafts- und finanzpolitische Impulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäftigten und Unternehmen fernzuhalten und die Auswirkungen der Krise abzufedern.

Zentrale Botschaft der Bundesregierung ist, dass sie Willens und in der Lage ist, die Konjunktur auch über einen längeren Zeitraum zu stützen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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