Werbemails trotz Widerspruch, mangelhafte Auskunft, nicht gelöschte Kundendaten: Besonders die Missachtung von Betroffenenrechten hat dazu geführt, dass Bußgelder von fast 200.000 € verhängt wurden.
Abgestraft hat die Berliner Aufsichtsbehörde die Lieferfirma Delivery Hero. Das Unternehmen betrieb lange Zeit die Marken pizza.de, Lieferheld und Foodora. Wiederholt hatten sich Personen über die Missachtung von Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechten beschwert.
Die Betroffenenrechte stellen einen wesentlichen Aspekt der Datenschutzgrundverordnung dar. Unternehmen sind verpflichtet, Personen Auskunft über die von ihnen verarbeiteten Daten zu erteilen und Daten, die nicht mehr benötigt werden, zu löschen.
Delivery Hero hatte in zehn Fällen Konten ehemaliger Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang nicht mehr auf der Lieferdienst-Plattform aktiv gewesen waren. Acht ehemalige Kunden haben sich über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert und in fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Aufsichtsbehörde eingeschaltet wurde.
Unternehmen sollten trotz der großen Herausforderungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem aufbauen – nur so können die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und Bußgelder vermieden werden
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 hat sich der Bußgeldrahmen, über den Aufsichtsbehörden verfügen können, deutlich erhöht. So können Bußgelder von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Während in Großbritannien und Frankreich bereits Bußgelder in Millionenhöhe verhängt wurden, waren deutsche Aufsichtsbehörden bislang zurückhaltender – dies scheint sich nun zu ändern.
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