Die Mindestlohnkommission hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Er soll zum 01. Januar 2024 auf 12,41 EUR und zum 01. Januar 2025 auf 12,82 EUR steigen
In ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission mehrheitlich (gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite) folgenden Beschluss gefasst:
Der Mindestlohn wird
je Zeitstunde festgesetzt.
Das Mindestlohngesetz (seit 16. August 2014 in Kraft) sieht vor, dass eine ständige Mindestlohnkommission regelmäßig über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheidet. Eine Entscheidung über eine Anpassung des Mindestlohns hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres) zu treffen.
Zuletzt wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 vorübergehend ausgesetzt. Im Rahmen des gestrigen Beschlusses wurde die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 Euro angewandt und zugleich der durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen, was aber mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar war. Zumindest konnte seitens der Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission erreicht werden, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12,00 Euro pro Stunde zum 01. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt.
Den Beschluss der Mindestlohnkommission, den Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns finden Sie samt den Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung hier.
Formal ist für die Anpassung noch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung erforderlich.