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Die Umsetzungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes endet!

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Rouven Hengen

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen mit einer Größe von 51 bis 249 Mitarbeitern eine Meldeplattform bereithalten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) war eines der beherrschenden Themen in diesem Jahr. Nach dem es nach vielen Irrungen und Wirrungen schlussendlich beschlossen wurde, trat seine Wirkung für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern zum 02. Juli 2023 in Kraft.

Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, galt eine Schonfrist hinsichtlich der Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023. Diese läuft nun aus und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten. Unternehmen, die nach Ablauf der Schonfrist keine Meldeplattform bereithalten, droht ein Bußgeld.

Bitte prüfen Sie umgehend, ob Sie verpflichtet sind, eine interne Meldestelle bereitzuhalten. Sollte dies der Fall sein und Sie dieses Thema bisher noch nicht in Angriff genommen haben, so empfehlen wir Ihnen, dies dringend zu tun.

grosshandel-bw steht hier mit seinem Mitglied WhistlePort ein kompetenter Partner zur Seite, der mit Ihnen gemeinsam eine Meldeplattform etablieren kann.

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Wenn Sie Unterstützung durch uns oder unseren Partner benötigen, dann kommen Sie gerne auf unser Team zu.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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