Human Resources

Dienstreise – zwischen Arbeitszeit und Freizeit

Dienstreise
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Laura Schöneborn

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-32

Was ist eine Dienstreise? Wann gilt Reisezeit als Arbeitszeit? Wann ist Reisezeit zu vergüten? Wenn Sie sich diese Frage bereits gestellt haben, ist das folgende Merkblatt für Sie gemacht!

Die Messe in Düsseldorf oder doch der Kundenbesuch in München? Ein Projekt muss in Berlin begleitet werden oder eine Schulung in Hamburg ist für das Unternehmen unerlässlich? Es gibt viele Gründe, warum Mitarbeitende eine Dienstreise antreten. Dabei stellen sich unweigerlich Fragen nach den Reisemitteln, der Arbeitszeit und der Vergütung.

Das von grosshandel-bw exklusiv für Mitglieder erstellte Merkblatt erklärt, welche Wege- und Reisezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen.

Es kann nachfolgend nach Login oder im Downloadbereich unter dem Thema HR & Arbeitsrecht/Praxishilfen heruntergeladen werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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