Aus- und Weiterbildung

Duale Hochschule BW: Zweimonatiges Vorbereitungsstudium nicht mindestlohnpflichtig

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Arbeitgeberinitiative zur Ausnahme des Vorbereitungsstudiums von DHBW-Studenten aus dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes erfolgreich.

Die Unternehmen haben ein großes Interesse mit DHBW-Studenten ein Vorpraktikum durchzuführen. Mit Einführung des Mindestlohns war ungeklärt, ob dieses Vorpraktikum mindestlohnpflichtig ist. Auf Initiative der Arbeitgeber in Baden-Württemberg konnte erreicht werden, dass diese Vorbereitungszeit, soweit sie nicht länger als zwei Monate andauert, grundsätzlich nicht mindestlohnpflichtig ist. Mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg konnte auch eine vertragliche Mustervereinbarung über die Durchführung des Vorpraktikums ausgearbeitet werden, welche im Mitgliederbereich von www.grosshandel-bw.de zum Download zur Verfügung steht. Diese Grundsätze gelten auch für das Studium zum Papieringenieur an der Dualen Hochschule Karlsruhe/Gernsbach.

Die übliche Praxis, mit angehenden DHBW-Studierenden betriebliche Vorbereitungszeiten vor Beginn des DHBW-Studiums zu vereinbaren, wurde mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in 2015 erheblich erschwert. Es bestand das Risiko, dass solche Vorbereitungszeiten mindestlohnpflichtig sind.

Die intensiven Bemühungen der Arbeitgeber haben dazu geführt, dass durch eine Konkretisierung von § 9 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge nunmehr explizit die Möglichkeit aufgenommen wurde, ein Vorbereitungsstudium mit theoretischen und praxisorientierten Studieninhalten von bis zu zwei Monaten auch im Unternehmen durchzuführen.

Das Vorbereitungsstudium ist weder ein mindestlohnpflichtiges Arbeitsverhältnis noch ein mindestlohnpflichtiges Praktikum. Selbst wenn man die praxisorientierten Studieninhalte als Praktikum im Sinne des MiLoG ansehen würde, könnte man sich auf den Ausnahmetatbestand des studienbegleitenden Praktikums nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG berufen.

Das Vorbereitungsstudium sollte mindestens vier Wochen betragen und darf zwei Monate nicht übersteigen.

Die Immatrikulation zum Vorbereitungsstudium erfordert eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Teilnehmer des Dualen Vorbereitungsstudiums. Eine in Abstimmung mit der DHBW erarbeitete beispielhafte Mustervereinbarung, in welcher auch die praxisorientierten Studieninhalte festgehalten werden, steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Die Teilnehmer des Dualen Vorbereitungsstudiums werden nach Vorlage der eben genannten Vereinbarung durch die DHBW-Standorte für den Zeitraum der Vorbereitungsstudien befristet immatrikuliert. Ein Muster der Immatrikulationsbescheinigung steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Die DHBW hat eine standortübergreifende Kontaktstelle zur Beantwortung von etwaigen Fragen im Zusammenhang mit der Immatrikulation zum Vorbereitungsstudium eingerichtet:

Dr. Eva Mroczek
Projektmanagerin Projekt DuVo
Tel.: +49 (0)621 4105 – 1311
eva.mroczek@dhbw-mannheim.de

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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