grosshandel-bw stellt Leitfaden zum Umgang mit Schwerbehinderten und gleichgestellte Bewerbern zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hält seine schützenden Hände über Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen. Das Sozialgesetzbuch IX regelt in seinem Teil 3 das sogenannte „Schwerbehindertenrecht“. Dieses ist auch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens von Arbeitgebern zu berücksichtigen.
Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften drohen den Arbeitgebern empfindliche Konsequenzen.
Den Mitgliedern von grosshandel-bw steht ein Leitfaden zum Download zur Verfügung. Er soll einen ersten Überblick über das Bewerbungsverfahren im Hinblick auf die Besonderheiten im Umgang mit Schwerbehinderten verschaffen.