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Ein schwerbehinderter Bewerber – und nun?

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Arabel Münch

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-27

grosshandel-bw stellt Leitfaden zum Umgang mit Schwerbehinderten und gleichgestellte Bewerbern zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hält seine schützenden Hände über Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen. Das Sozialgesetzbuch IX regelt in seinem Teil 3 das sogenannte „Schwerbehindertenrecht“. Dieses ist auch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens von Arbeitgebern zu berücksichtigen.

Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften drohen den Arbeitgebern empfindliche Konsequenzen.

Den Mitgliedern von grosshandel-bw steht ein Leitfaden zum Download zur Verfügung. Er soll einen ersten Überblick über das Bewerbungsverfahren im Hinblick auf die Besonderheiten im Umgang mit Schwerbehinderten verschaffen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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