Außenwirtschaft

Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht

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Boris Behringer

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Ab 12. Mai 2018 ist die Vorlage eines Überwachungsdokuments bei der Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen aus vielen Nicht-EU-Ländern erforderlich.

Die Europäische Union führt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018 eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse ein.

Ziel der Überwachung von Aluminiumimporten ist die schwierige wirtschaftliche Situation in der europäischen Aluminiumindustrie vor dem Hintergrund des weltweiten Überangebots im Aluminiumsektor sowie einer möglichen EU-Reaktion auf die US-Strafzölle auf Aluminiumprodukte. Die Überwachung gilt für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden nicht erfasst.

Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 12. Mai 2018 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich.

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