Außenwirtschaft

Einigung auf ein Freihandelsabkommen EU-MERCOSUR

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Boris Behringer

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Die EU und der Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) haben am 28.06.2019, 20 Jahre nach Beginn der Verhandlungen, eine politische Einigung über ein Handelsabkommen erzielt.

Beide Seiten haben sich nun grundsätzlich geeinigt. Das bedeutet, dass der endgültige Text des Abkommens noch in Verhandlung ist. Das Abkommen wird nahezu alle Zölle auf EU-Exporte in den Mercosur abschaffen und soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen erhöhen, indem sie jährlich Zölle im Wert von 4 Mrd. EUR einsparen.

  • Besonders EU-Produkte, die bisher mit hohen und teilweise prohibitiven Zöllen konfrontiert waren, werden profitieren. Dazu gehören Autos (Zollsatz von 35%), Autoteile (14-18%), Maschinen (14-20%), Chemikalien (bis 18%), Arzneimittel (bis 14%), Bekleidung und Schuhe (35%) oder Maschenware (26%).
  • Auch der EU-Lebensmittelsektor wird davon profitieren, dass die aktuell hohen Zölle auf EU-Ausfuhrerzeugnisse wie Schokolade und Süßwaren (20%), Weine (27%), Spirituosen (20 bis 35%) und alkoholfreie Getränke (20 bis 35%) gesenkt werden. Das Abkommen sieht auch einen zollfreien Zugang vorbehaltlich der Kontingente für EU-Milchprodukte vor (derzeit 28% Zoll), insbesondere für Käse. Die EU kündigte zudem an, dass die Menge an Rindfleisch, die zu Präferenzzollsätzen eingeführt werden kann, um 99.000 Tonnen erhöht wird. Im Zuckerbereich einigte man sich darauf, die Bedingungen für die aktuell bestehende Quote von 180.000 Tonnen zu verbessern. Für Geflügel wurde eine neue Quote von 180.000 Tonnen vereinbart. Die Mercosur-Länder werden rechtliche Garantien zum Schutz vor Nachahmung von 357 hochwertigen europäischen Lebensmitteln und Getränken einführen, die als Geografische Angaben (GIs) anerkannt sind, wie z.B. Tiroler Speck (Österreich), Münchener Bier (Deutschland), Prosciutto di Parma (Italien).
  • Alle Änderungen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise umgesetzt.
  • Die Vereinbarung soll zudem sicherstellen, dass beide Parteien an der Pariser Klimavereinbarung festhalten. Ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel wird sich mit Themen wie nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder, Achtung der Arbeitsrechte und Förderung verantwortungsvollen Geschäftsgebarens befassen.

Der Text des Abkommens wird nun grundsätzlich einer rechtlichen Überprüfung von beiden Seiten unterzogen, bevor die endgültige Fassung des Assoziationsabkommens und aller seiner Handelsaspekte vorliegt. Die Kommission wird diese dann in alle Amtssprachen der EU übersetzen und das Assoziierungsabkommen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwer vorherzusagen, wann Unternehmen in der Lage sein werden, von den Handelspräferenzen zu profitieren.

Die Grundzüge des Abkommenstextes stehen Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.

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