BGHW-Betriebe werden in der Corona-Krise finanziell entlastet.
Turnusgemäß gehen den Mitgliedsunternehmen der BGHW in den nächsten Wochen die Beitragsbescheide zu. Um auf die aktuelle schwierige wirtschaftliche Situation zu reagieren, traf der Vorstand der BGWH einen Beschluss, dass Zahlungserleichterungen eingeräumt werden und diese online beantragt werden können.
Besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Firmen, die durch die fällig gestellten Beiträge in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten würden, können zinslose Stundungsmaßnahmen beantragen. Für diese Unternehmen gelten folgende Regelungen:
Die Beantragung der Stundung sollte nur online erfolgen. Die BGHW weist daraufhin, dass die zügige Bearbeitung der Anträge durch die Online-Beantragung genutzt werden soll. Anders gestellte Anträge, die per Post, ePost, E-Mail oder Telefax eingereicht werden, verzögern sich in der Bearbeitung.