Datenschutz

Entlastung kleiner Unternehmen bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten?

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Rui Mayer

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Bundestag stimmt für Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, nach der die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst ab einer Schwelle von 20 Mitarbeitern verpflichtend sein soll.

Die mediale Berichterstattung seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung hat viele Menschen sensibilisiert, wie wichtig der überlegte Umgang mit persönlichen Informationen ist. Gleichzeitig ist mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung aber auch der bürokratische Aufwand für Unternehmen gestiegen – gerade kleine und mittlere Unternehmen ohne Spezialisten in Fachabteilungen sehen sich komplexen gesetzlichen Regelungen und hohen Bußgeldern gegenüber.

Die Politik will nun kleine Unternehmen entlasten: Konkret soll § 38 Bundesdatenschutzgesetz, der einen Schwellenwert setzt, ab dem Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, geändert werden. Lag dieser Wert bisher bei mindestens 10 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, soll künftig eine Schwelle von 20 Beschäftigten gelten. Zustimmen muss noch der Bundesrat.

Doch führt die Änderung der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte wirklich zu einer Entlastung?

Auch wenn künftig für viele kleinere Unternehmen und Vereine kein Datenschutzbeauftragter mehr bestellt werden muss, bleiben die gesetzlichen Regelungen bestehen und sind einzuhalten; ob die Änderung dennoch zu einer Entlastung führt, wird kontrovers diskutiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürchtet, dass diese Änderung den Unternehmen lediglich eine Entlastung suggeriere. Er kritisiert, dass es durch den Wegfall der Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu einer höheren Zahl an Datenschutzverstößen und Bußgeldern kommen könnte.

Insofern kann es für Unternehmen, die in Zukunft nicht mehr der gesetzlichen Bestellpflicht unterliegen, dennoch sinnvoll sein, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

grosshandel-bw beantwortet Fragen zum Datenschutzrecht und unterstützt Unternehmen durch Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten.

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