Ab dem 1. März 2020 wird in den Niederlanden das Online-Meldeportal scharf gestellt und damit eine elektronische Meldepflicht für Entsendungen aus dem EU-Ausland eingeführt.
Ab dem 1. März 2020 gilt eine Online-Meldepflicht für Arbeitgeber aus EU-, EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in die Niederlande entsenden. Die Meldepflicht beinhaltet, dass der ausländische Arbeitgeber vorab detaillierte Angaben zur Art und Dauer des Einsatzes sowie zum entsandten Mitarbeiter im niederländischen Online-Meldeportal macht.
Das Meldeportal („meldloket“) ist unter https://meldloket.postedworkers.nl/runtime zu finden.
Vorübergehende Entsendungen, die am 1. März 2020 oder später beginnen, können bereits seit dem 10. Februar gemeldet werden.
Das niederländische Ministerium für Soziales und Arbeit hat anlässlich der Inbetriebnahme des Online-Portals Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht (auf Deutsch: https://deutsch.postedworkers.nl/). Eine Zusammenfassung dieser Informationen steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.