Die betriebliche Erste Hilfe-Ausstattung muss einen Verbandskasten mit vorgeschriebenen Inhalten umfassen. Dies ist von der Betriebsgröße und dem Betriebszweck abhängig.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, in kleineren Einheiten genüge ein Kfz-Verbandskasten.
Jeder Verwaltungs- oder Handelsbetrieb benötigt bei einer Beschäftigtenanzahl von 1 – 50 Personen mindestens einen „kleinen“ Verbandskasten entsprechend der DIN-Norm 13157. Von 51 – 300 Personen muss ein „großer“ Verbandskasten entsprechend der DIN-Norm 13169 vorgehalten werden.
Die Anforderungen an die Ausstattung mit betrieblichen Verbandskästen sind von der Art des Betriebes und der Betriebsgröße abhängig:
Betriebsart | Zahl der
Beschäftigten |
Kleiner Verbandskasten
(DIN 13157) |
Großer Verbandskasten
(DIN 13169) |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 – 50 | 1 | – |
51 – 300 | – | 1 | |
301 – 600 | – | 2 | |
für je 300 weitere
Mitarbeiter |
– | 1 | |
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Institutionen | 1 – 20 | 1 | – |
21 – 100 | – | 1 | |
101 – 200 | – | 2 | |
für jede 100 weitere
Mitarbeiter |
– | 1 | |
Baustellen | 1 – 10 | 1 | – |
11 – 50 | – | 1 | |
51 – 100 | – | 2 | |
für je weitere 50
Mitarbeiter |
– | 1 |
Zu beachten ist, dass die Entfernung zu einem Verbandskasten maximal 100 m betragen darf. In mehrgeschossigen Gebäuden darf die Entfernung maximal eine Etage in der Höhe betragen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Verbandskästen mit Verfallsdaten versehen sind, weil Klebstoffe und Handschuhe durch die Alterung in ihrer Funktionsweise beeinträchtigt sein können und daher regelmäßig auszutauschen sind. Die genauen Angaben befinden sich auf den Verbandskästen. Um eine turnusmäßige Überprüfung der Verbandskästen sicherzustellen, sollte – sofern vorhanden – der jeweilige Sicherheitsbeauftragte/Fachkraft für Arbeitssicherheit dies per Wiedervorlage in seine Agenda mit aufnehmen. Ansonsten bietet es sich an, die regelmäßige Kontrolle auf Wiedervorlage in die Verantwortlichkeit einer bestimmten Person im Unternehmen zu übertragen.