Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 erwartet die Wirtschaft mit Spannung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündigte Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zur Arbeitszeiterfassung.
Kaum ein anderes Urteil hat im vergangenen Jahr so hohe Wellen geschlagen, wie das Urteil des BAG rund um die Thematik der Arbeitszeiterfassung. Nach diesem Urteil bestand über das „ob“ der Arbeitszeiterfassung kaum noch ein Zweifel. Das „wie“ der Arbeitszeiterfassung sollte durch den Gesetzgeber mit dem klaren Ziel geregelt werden, Unsicherheiten aufzulösen. Nach der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfes, bleibt es fraglich, ob dies dem Gesetzgeber gelingt.
Der Entwurf befasst sich neben dem Arbeitszeitgesetz auch mit Änderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Offshore-Arbeitszeitverordnung. Das hiesige Informationsschreiben befasst sich zunächst nur mit dem Arbeitszeitgesetz.
Hier die wichtigsten Änderungsvorschläge einmal zusammengefasst:
Die vorgestellten Änderungen befassen sich entgegen des Koalitionsvertrages gerade nicht mit der angekündigten Flexibilisierung der Höchstarbeits- sowie der Ruhezeiten. Es ist nicht verständlich, warum die Chance, das Interesse der Beschäftigten und Arbeitgebern an flexiblen Lösungen umzusetzen, nicht genutzt wird. Im Gegenteil: der derzeitige Referentenentwurf stellt im Wesentlichen eine weitere Regulierung und vor allem neue Bürokratie dar.
Eine taggenaue und elektronische Arbeitszeiterfassung – wie sie im Referentenentwurf vorgeschlagen wird – ist weder durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG noch durch deutschen Umsetzungsgesetze gedeckt. Daneben wird eine notwendige und sinnvolle Formfreiheit der Arbeitszeiterfassung nicht gewährleistet und europarechtskonforme Freiräume nicht genutzt.
Die Vorschläge entspringen lediglich einem ersten Referentenentwurf. Weitere Änderungen sind durch die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung möglich. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden auch die Verbände zu diesem Gesetz angehört.
grosshandel-bw setzt sich mit anderen Verbänden im Rahmen des nun folgenden Gesetzgebungsverfahrens für unbürokratische und praxisnahe Regelungen sowohl in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung als auch in Bezug auf die Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts ein.
Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden. Das Team von grosshandel-bw steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.