Lobby und Politik

Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags gefordert

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Baden-Württemberg bringt mit Bayern und Hessen einen Beschlussvorschlag zur erheblichen Erweiterung des Verlustrücktrags in die Wirtschaftsministerkonferenz ein.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen fordern die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, um Unternehmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten. Gemeinsam brachten sie in der Wirtschaftsministerkonferenz am 30. November einen Beschlussvorschlag ein. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte anlässlich der Wirtschaftsministerkonferenz: „Wir müssen in der deutschen Wirtschaftspolitik neben den dringend erforderlichen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen der letzten Monate auch die Zukunftsperspektiven der Unternehmen im Blick behalten. Durch die Wirtschaftskrise in Folge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, was besonders zu Lasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen geht. Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.“

Die drei Länder setzen sich mit ihrem Beschlussvorschlag „Investitionsbedingungen der Unternehmen verbessern durch eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags“ dafür ein, dass der Bund den steuerlichen Verlustrücktrag erheblich ausweitet: durch die Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro und die Ausdehnung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre – aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018. Diese zielgenaue Maßnahme empfiehlt auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. „Die Transformation ganzer Branchen, die Intensivierung des internationalen Wettbewerbs und wachsende Anforderungen an den Klimaschutz erhöhen den Handlungsdruck auf die Unternehmen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Unternehmen dafür jetzt die notwendigen finanziellen Freiräume schaffen müssen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. In Anbetracht der gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise geringe Steuerausfälle. Die Steuerausfälle würden zum Großteil nur temporär anfallen, da die bereits beim Verlustrücktrag berücksichtigten Verluste aus diesem Jahr in der Folge nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden könnten.

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