Das Abkommen schafft Zölle zwischen Japan und der EU größtenteils ab. Es soll laut EU das bislang umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der Union werden.
Die EU und Japan haben am 17. Juli 2018 das zwischen beiden Regionen ausverhandelte Freihandelsabkommen (JEFTA – „Japan-EU Free Trade Agreement“) unterzeichnet. Dadurch werden Zölle im Warenhandel zwischen Japan und der EU größtenteils abgeschafft. Das Abkommen umfasst zudem Bestimmungen zum Handel mit Dienstleistungen, zum Recht des geistigen Eigentums und zu weiteren Rechtsgebieten. JEFTA ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU.
Die Verhandlungen zu dem sogenannten Economic Partnership Agreement begonnen bereits im Jahr 2013 und wurden am 8. Dezember 2017 abgeschlossen. Am 17. Juni 2018 wurde der Vertrag von beiden Seiten rechtsverbindlich unterzeichnet.
Das Abkommen betrifft einen Wirtschaftsraum von über 600 Millionen Menschen, welcher ca. 30 % des Welt-Bruttoinlandsprodukts und ca. 40 % des globalen Handels umfasst. Es soll laut EU das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der Union werden. Im Jahr 2017 betrug das Handelsvo-lumen zwischen der EU und Japan bereits 129,1 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfielen davon Warenexporte im Wert von ca. 19,5 Mrd. Euro und Warenimporte im Wert von 22,9 Mrd. Euro. Nach China ist Japan somit der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien.
Das Abkommen soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Davor muss es noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Die nationalen Parlamente müssen das Abkommen nicht absegnen.