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Fachkraft gefunden- aber wie wird die künftige Beschäftigung zulässigerweise durchgeführt?

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Zuwanderung: Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung veröffentlicht. Die Hinweise konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (wie z. B. das beschleunigte Fachkräfteverfahren) und sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug dienen. Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht (unter www.bmi.bund.de > Themen > Migration > Zuwanderung > Arbeitsmigration). Die Anwendungshinweise konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (wie z. B. das beschleunigte Fachkräfteverfahren) und sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug insbesondere durch die Ausländerbehörden dienen. Ebenfalls auf der Seite des Bundesinnenministeriums sind die Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (www.bmi.bund.de > Themen > Migration > Asyl und Flüchtlingsschutz > Asyl und Flüchtlingspolitik in Deutschland) zu finden.  
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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