Aus- und Weiterbildung

Ferienarbeit – was gilt es zu beachten?

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
– in Elternzeit –

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Die Sommerferien sind in Sicht und damit auch die Ferienjobber. UBW hat ein Merkblatt mit aktualisierten Hinweisen zur Einstellung von Schülern und Studierenden erstellt.

Für die Beschäftigung von Schülern und Studierenden als Aushilfskräfte in der Ferienzeit sind einige Besonderheiten zu beachten. Das 18-seitige aktualisierte UBW-Merkblatt mit arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen sowie ausländerrechtlichen Hinweisen hat folgenden Inhalt:

A. Arbeitsrecht
I. Grundsätze der Befristung
II. Arbeitsvertrag mit Minderjährigen
III. Vergütung
IV. Urlaub
V. Krankheit

B. Lohnsteuerrecht

C. Sozialversicherungsrecht
I. Kurzfristige Beschäftigungen
II. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
III. Beschäftigung von Studierenden
IV. Beschäftigung von Schülern
V. Unfallversicherung

D. Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger
I. Staatsangehörige aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz
II. Staatsangehörige aus Drittstaaten
III. Ganze und halbe Tage, § 16b Abs. 3 AufenthG
IV. Mögliche Sanktionen

grosshandel-bw stellt diese Arbeitshilfe exklusiv seinen Mitgliedern unter Downloads zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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