Das Dilemma um das Auskunftsrecht der Arbeitgeber über den Impf- und Genesenstatus der Beschäftigten.
Das Fragerecht für Arbeitgeber kommt nun also doch. Es soll solange bestehen, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag festgestellt wird. Soweit so gut, jedoch wird dieser längst überfällige Auskunftsanspruch auf wenige Arbeitgeber beschränkt, so sieht das Infektionsschutzgesetz es vor.
Das neue Auskunftsrecht soll nur diejenigen Einrichtungen betreffen, in denen besonders schutzbedürftige Personengruppen betreut oder untergebracht werden. Darunter fallen z. B. Kindertageseinrichtungen und -horte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime und Ferienlager, aber auch ambulante Pflegedienste. Hintergrund der Neuregelung ist ein erhöhtes Infektionsrisiko bedingt durch die räumliche Nähe einer Vielzahl von Personen.
Anders als die zeitliche Befristung dieses Auskunftsanspruchs ist die Beschränkung des Arbeitgeberkreises wenig plausibel und nicht sinnvoll im Hinblick auf eine effektive Pandemiebekämpfung, kritisiert Ulrich Gutting, Präsident von grosshandel-bw:
„Der Auskunftsanspruch über den Impf- und Genesenstatus muss für alle Arbeitgeber gleichermaßen gelten. Das Virus differenziert schließlich auch nicht zwischen den verschiedenen Branchen. Natürlich sind einzelne Personengruppen besonders schützenswert. Das oberste Ziel sollte jedoch die flächendeckende Bekämpfung der Pandemie sein.“
Arbeitgeber werden nicht zuletzt durch die Corona-Politik zum Gesundheitsschutz und zur Pandemie-Bekämpfung herangezogen. Ausgangspunkt dieser Schutzmaßnahmen sind Gefährdungsbeurteilungen. Doch im Hinblick auf die dafür erforderlichen Informationen werden Arbeitgeber von der Politik im Regen stehen gelassen.
Unbestritten sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten besonders sensible Daten, die es vor Missbrauch zu schützen gilt. Die Gefährdungslage der einzelnen Mitarbeiter kann jedoch nur zutreffend eingeschätzt werden, wenn dem Arbeitgeber gesicherte Erkenntnisse über den Impf- oder Genesenstatus dieser Mitarbeiter vorliegen. Nur so können Schutzmaßnahmen sinnvoll angepasst und womöglich weitere Lockdowns und ähnliche Einschränkungen vermieden werden. Dies käme nicht nur der Wirtschaft und dem Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze zu Gute, sondern letztlich auch dem privaten Bereich aller Arbeitnehmer. Der Maßstab sollte somit folgender sein:
„Die Pandemie ist eine Sondersituation, die uns alle betrifft. Daher müssen die Interessen der einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an informationeller Selbstbestimmung und Datenschutz zeitweilig hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten. Andernfalls können Arbeitgeber ihre Fürsorgepflichten nicht ausreichend erfüllen und Infektionsketten nicht unterbrochen werden.“ (Ulrich Gutting, Präsident von grosshandel-bw)
Mit Blick in die Zukunft fordert der Präsident von grosshandel-bw die Politik zu mehr Mut auf. Es sei an der Zeit für Perspektiven, wie wir die Pandemie hinter uns lassen können. Ein Auskunftsanspruch für alle Arbeitgeber, geknüpft mit Lockerungen für Arbeitnehmer, sei dafür ein sinnvoller erster Schritt.
grosshandel-bw setzt sich auch weiterhin für ein branchenübergreifendes Auskunftsrecht aller Arbeitgeber ein.