Außenwirtschaft

Gut gemeint aber katastrophal umgesetzt

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Arabel Münch

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Einigung der Koalitionsfraktionen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Noch im Juni könnte es im Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz verfehlt weiterhin sein Ziel und lässt erhebliche Belastungen für die Unternehmen erwarten.

Aus den bisherigen Bezeichnungen „Lieferkettengesetz“ und „Sorgfaltspflichtengesetz“ wurde das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LksG). Doch neben der Namensänderung gibt es auch inhaltliche Veränderungen im Gesetzesvorhaben. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun inhaltlich hinsichtlich des LkSG geeinigt und damit den Weg für dessen Verabschiedung endgültig freigemacht.

Zwar enthält der aktuelle Entwurf des LkSG einen expliziten Ausschluss einer zivilrechtlichen Haftung unter § 3 Abs.3: “Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Gesetz begründet keine zivilrechtliche Haftung. Eine unabhängig von diesem Gesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt.”, doch genauer betrachtet erscheint diese vermeintliche Erleichterung nicht richtig durchdacht zu sein. § 3 Abs. 3 ist im Zusammenhang mit § 11 des Gesetzesvorhabens zu lesen, wonach NGOs im Wege der Prozessstandschaft weiterhin deliktrechtliche Haftungen nach § 823 Abs. 1 BGB verfolgen können. Das würde letztendlich nichts Anderes als einen zivilrechtlichen Haftungstatbestand wegen pflichtwidrigen Unterlassens bedeuten. Diese Widersprüchlichkeit führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und muss wahrscheinlich durch die Rechtsprechung geradegerückt werden.

Im Austausch mit dem – vermeintlichen – Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung nach § 823 BGB wurde jetzt noch das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 neu aufgenommen. Die EU hat das Basler Übereinkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) umgesetzt. Damit umfasst das Gesetzesvorhaben nicht nur den Schutz von Menschenrechten, sondern nun auch noch den Schutz der Umwelt und das obwohl der NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) ausdrücklich auf Menschenrecht beschränkt ist und der Koalitionsvertrag nur von der Umsetzung dieses NAP spricht. Es ist zu erwarten, dass hier in erheblichem Umfang neue Berichts- und Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zukommen. Insbesondere bei Zulieferbeziehungen aus Staaten, die das Abkommen nicht ratifiziert haben.

Somit ist nun auch hinsichtlich des Umweltschutzes mit weiteren erheblichen Belastungen für Unternehmen zu rechnen.

Auch die Problematik des erwarteten Spill-over-Effekts, wodurch vor allem kleine und mittelständische Unternehmen belastet werden, ist nicht behoben worden. Der Gesetzesentwurf sieht insofern weiterhin die Weitergabeklausel vor, mittels derer gerade die kleinen Unternehmen die Last der Sorgfaltspflichten schultern müssen, die eigentlich nicht vom Gesetzesvorhaben erfasst sein sollten.

Positiv ist immerhin zu bewerten, dass inzwischen die neuen Sorgfaltspflichten auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen gelten sollen. Trotz dieses Versuchs der Chancengleichheit ist der Vorteil ausländischer Unternehmen, die außerhalb Deutschlands nicht an diese Standards gebunden sind, immens und nicht von der Hand zu weisen.

BGA-Präsident Anton F. Börner bewertet die neue Gesetzesfassung wie folgt:

„Es ist absolut unverständlich und höchst bedauerlich, dass die Bundesregierung auf den letzten Metern ein Gesetz verabschieden möchte, das nicht nur seinem eigentlichen Ziel nicht gerecht wird, sondern auch eine immense Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland darstellt. […] Es ist geradezu absurd, dass dieses Gesetz ausgerechnet für große ausländische Konkurrenten und dominierende Handelsplattformen nicht gilt. […] Den Menschenrechten, für die wir uns ganz klar einsetzen, ist damit wirklich nicht geholfen. Eine Politik, die damit den Wirtschaftsstandort Deutschland trotz aller Warnungen riskiert, wird früher oder später die Folgen dafür zu spüren bekommen.“

 grosshandel-bw schließt sich dieser Bewertung an.

Der Bundestag kommt vor der Sommerpause noch zweimal im Juni in den regulären Sitzungswochen zusammen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Gesetz noch im Juni verabschiedet wird.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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